Ein internationaler Studiengang muss
· einen mindestens 40-prozentigen Anteil fremdsprachiger Pflicht-Lehrveranstaltungen aufweisen, die nicht nur die Umgangs-, sondern auch die Fachsprache vermitteln, oder
· mindestens zwei obligatorische Auslandssemester vorsehen, oder
· mit einem Doppeldiplom oder zwei vertraglich vereinbarten (ggf. aufeinander folgenden) akademischen Graden abschließen, oder
· auf einem Curriculum beruhen, das mit einem oder mehreren ausländischen Partnern abgestimmt ist und über den in EU-Mobilitätsprogrammen vorgesehenen Umfang hinausgeht.
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Support | Seite 40 / 62 Letzter Update: 11.07.2012 |