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Internationaler Studiengang

Ein internationaler Studiengang muss

·        einen mindestens 40-prozentigen Anteil fremdsprachiger Pflicht-Lehrveranstaltungen aufweisen, die nicht nur die Umgangs-, sondern auch die Fachsprache vermitteln, oder

·        mindestens zwei obligatorische Auslandssemester vorsehen, oder

·        mit einem Doppeldiplom oder zwei vertraglich vereinbarten (ggf. aufeinander folgenden) akademischen Graden abschließen, oder

·        auf einem Curriculum beruhen, das mit einem oder mehreren ausländischen Partnern abgestimmt ist und über den in EU-Mobilitätsprogrammen vorgesehenen Umfang hinausgeht.


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Letzter Update: 11.07.2012